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Allgemeine Geschäftsbedingungen personal web translator GmbH

1.    Geltungsbereich
1.1.    Für sämtliche Dienstleistungen, Lieferungen, Angebote und Vertragsabschlüsse durch personal web translator GmbH (nachfolgend: pwt genannt) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), soweit nicht anderslautende Bedingungen ausdrücklich und schriftlich durch pwt bestätigt werden.
1.2.    Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für pwt nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden.

2.    Auftragserteilung, Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
2.1.    Der Auftraggeber erteilt die Aufträge in elektronischer oder sonstiger Form. Vor Vertragsschluss nimmt der Auftraggeber diese AGB zur Kenntnis und erkennt diese schriftlich an.
2.2.    Übersetzungsarbeiten und Serviceleistungen werden bestmöglichst und schnellstens angefertigt bzw. erledigt. Bei Übersetzungen werden Fachausdrücke in die allgemein übliche Version übersetzt, es sei denn der Auftraggeber schickt besondere Anweisungen oder Unterlagen mit. Wünscht der Auftraggeber die Verwendung einer besonderen Terminologie – insbesondere eine Firmenterminologie oder die Verwendung von Fachausdrücken - so hat er dies anzugeben und ggf. besondere Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
2.3.    Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, wie bspw. Glossare, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc..
2.4.    Der Auftraggeber stellt bei Übersetzungsaufträgen ein leserliches, nach den Regeln der jeweiligen Sprache verfasstes Manuskript  unter Verwendung des vorher vereinbarten Datenformates zur Verfügung. In diesem Datenformat wird die Übersetzung erstellt bzw. dem Auftraggeber übermittelt.
2.5.    Soll die Übersetzung gedruckt werden, wird pwt vor der Drucklegung der Korrekturabzug zur Freigabe überlassen.
2.6.    Bei jeglicher Art von Fernübertragung (wie bspw. Fax, e- mail, DFÜ (Modem)) von übersetzten Texten hat der Auftraggeber die Ordnungsmäßigkeit und Vollständigkeit der Übertragung unverzüglich zu prüfen und Mängel unverzüglich anzuzeigen.
2.7.    Übersetzungsdienstleistungen sind im Falle einer Fernübertragung mit der Versendung erbracht, in anderen Fällen nach Fertigstellung und Anzeige der Versendungsbereitschaft. Die Versendungsbereitschaft wird durch eine Info-mail angezeigt, in der dem Auftraggeber mitgeteilt wird, er könne die Übersetzung abholen.
2.8.    Fehler, die sich aus der Verletzung der o. g. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers ergeben, gehen nicht zu Lasten von pwt, es sei denn, der Fehler beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von pwt. Wirkt der Auftraggeber nicht ordnungsgemäß mit, ist pwt berechtigt, von dem angegebenen Liefertermin abzuweichen.
 
3.    Abrechnungsgrundlage, Zuschläge, Textänderungen, Vergütung
3.1.    Abrechnungsgrundlage für Übersetzungen ist die Normzeile mit 55 Anschlägen je angefangene Zeile. Maßgebend für die Berechnung ist der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Text. Wünscht der Auftraggeber Änderungen eines schon übersetzten Textes werden diese Dienstleistungen gesondert berechnet, es sei denn die Änderungen beruhen auf einem Übersetzungsfehler von pwt.
3.2.    Abrechnung erfolgt auf der Grundlage der vereinbarten Vergütung je Normzeile. Andere Dienstleistungen als schriftliche Übersetzungen werden stundenweise, je angefangene Stunde berechnet. Spesen und sonstige Auslagen werden gesondert berechnet.
3.3.    Die Preise beinhalten keine Nebenkosten. Notwendige Nebenkosten wie Telefon-, Fax-, Porto-, Fahrt-, Spesenkosten werden nach Aufwand gesondert berechnet. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
3.4.    Rechnungen von pwt sind zahlbar ohne Abzug bis zum vereinbarten Termin. Entscheidend ist die Gutschrift auf dem Konto von pwt. Pwt ist berechtigt, einen Vorschuss zu verlangen.

4.    Erfüllungsgehilfen, Lieferung, Speicherung der Texte
4.1.    pwt steht es frei, sich Erfüllungsgehilfen zur Durchführung der vertraglich geschuldeten Leistungen zu bedienen. Dabei soll es sich nach Möglichkeit um sog. Muttersprachler handeln. Pwt steht es jedoch frei auch andere fachlich geeignete Übersetzer nach eigenem Ermessen einzusetzen.
4.2.    Übersetzungen werden in elektronischer Form, im vorher vereinbarten Datenformat geliefert, es sei denn der Auftraggeber wünscht eine andere Form. Texte von Übersetzungen bleiben bei pwt für drei Monate nach Mitteilung der Fertigstellung und Anzeige der Versendungsbereitschaft gespeichert, es sei denn, es wird etwas anderes vereinbart. Der Auftraggeber stellt sicher, dass eine solche Speicherung nicht gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstößt.

5.    Termine, Verzug
Ist für die Ablieferung einer Übersetzung ein Termin fest vereinbart, kann der Auftraggeber aus einer nicht rechtzeitigen Ablieferung der Arbeit erst dann Rechte herleiten, wenn er nach Ablauf des vereinbarten Termins eine angemessene Nachlieferungsfrist setzt. Ist die Ablieferung der Übersetzungsarbeit infolge von unvorhergesehenen Ereignissen oder höherer Gewalt nicht möglich (z. B. Verkehrsstörungen, Naturereignisse, Ausfall der Stromversorgung, Netzwerk- oder Serverfehler, Viren, plötzliche Erkrankung des Übersetzers, Streik, Aufruhr oder sonstige Betriebsstörungen), so ist während dieser Zeit der Ablauf jeglicher Frist gehemmt. Pwt hat dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen, dass ein solches Ereignis vorliegt.

6.    Mängelbeseitigung
Pwt behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Fehlern. Der Auftraggeber hat die Übersetzung unverzüglich auf Mängel zu prüfen. Mängel sind pwt unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Tagen (Eingang bei pwt) anzuzeigen. Die Frist beginnt mit Fertigstellung und Übersendung der Ankündigung der Versendungsbereitschaft der Übersetzung, sog. Info-Mail. Andernfalls gilt die Übersetzung als genehmigt. Für die Mängelbeseitigung ist pwt eine angemessene Frist zur Nachbesserung einzuräumen. Schlägt die Nachbesserung fehl, hat der Auftraggeber das Recht nach seiner Wahl die Vergütung herabzusetzen oder von dem Vertrag zurückzutreten.


7.    Gewährleistung
Pwt leistet Gewähr für eine ordnungsgemäße, nicht mit wesentlichen Mängeln behaftete Übersetzung. Von pwt zu vertretende Übersetzungsfehler werden unentgeltlich beseitigt. Pwt liefert die korrigierte Übersetzung unentgeltlich neu. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Mangel nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig herbeigeführt wurde oder dem Werk eine zugesicherte Eigenschaft fehlt.

8.    Haftung
Die Haftung von pwt wird über die Mängelbeseitigung und Gewährleistung hinaus auf den doppelten Rechnungswert  begrenzt, es sei denn der Auftraggeber hat bei Vertragsschluss auf einen möglichen, insbesondere mittelbaren Schaden hingewiesen, der sich durch eine besondere Verwendung der Dienstleistung ergeben könnte.

Bei Schäden, die durch nicht in dem Geschäftsbetrieb von pwt verursachte Betriebsstörungen, unvorhergesehene Ereignisse oder höhere Gewalt (z. B. Verkehrsstörungen, Naturereignisse, Ausfall der Stromversorgung, Netzwerk- oder Serverfehler, Viren, plötzliche Erkrankung des Übersetzers, Streik, Aufruhr oder sonstige Betriebsstörungen) entstehen haftet pwt nicht. Dies gilt insbesondere für Netzwerk- und Serverfehler. Versand und elektronische Übertragung erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Insbesondere für Schäden durch Viren in der elektronischen Datenübertragung haftet pwt nicht, soweit diese nicht erkennbar waren bzw. durch pwt leicht fahrlässig nicht erkannt wurden.

9.    Berufsgeheimnis/ Datenschutz
pwt und deren Erfüllungsgehilfen verpflichten sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden. Pwt und deren Erfüllungsgehilfen beachten die Regeln des Bundesdatenschutzgesetzes, soweit dieses auf die Tätigkeit von pwt anwendbar ist.

10.    Eigentumsvorbehalt/ Urheberrecht
Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von pwt bzw. des Übersetzers. Das Urheberrecht bleibt pwt bzw. dem Übersetzer vorbehalten.

11.    Gerichtsstand/ Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Vertragspartner Flensburg, soweit beide Vertragspartner Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliche Sondervermögen sind. Pwt ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Auftraggebers zu klagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12.    Unwirksamkeit von Klauseln
Sollten einzelne der vorstehenden Klauseln unwirksam sein oder werden, so sollen an Stelle der unwirksamen Bedingungen solche Regelungen treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommen. Im Übrigen bleibt der Vertrag auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.